Firmenwagen neuregelung 2012
Arbeitnehmer einen Firmenwagen gestellt bekommt:Das Fahrzeug darf nur für beruflich veranlasste Fahrten genutzt werden. Arbeitsstätte vor, sind - neben der 1 %-Regelung für Privatfahrten - pauschal monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern, wenn das Fahrzeug auch zu diesem Zweck genutzt werden kann. Firmenwagen: Arbeitnehmer und GmbH-Chefs sollten diese Urteile, Gesetze, Vorschriften, Tipps und Tricks kennen, damit sie möglichst viel Steuern sparen. Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, führt dies stets zu einem Lohnzufluss in Form eines steuerbaren Nutzungsvorteils. Durch die 1%-Methode sind alle durch die Kfz-Nutzung anfallenden Aufwendungen abgegolten.
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung: Was ändert sich bei bisherigen Midijobs mit einem Arbeitslohn von 400 € bis 450 € ab 2013? Die Neuregelung kann in allen offenen Fällen angewendet werden. Arbeitnehmer für das gesamte Kalenderjahr ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für den überlassenen Firmenwagen führt. Firmenwagen zur Arbeit und benutzt er dabei eine längere, aber verkehrsgünstigere Strecke, so wird der vom ArbN als Arbeitslohn zu versteuernde geldwerte Vorteil dennoch nur nach der kürzesten benutzbaren Straßenverbindung berechnet (FG Köln Urteil vom 22.
Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzen dürfen, müssen einen privaten Nutzungswert alsversteuern. So muss auch für den Drahtesel statt des Daimlers ab 2012 die private Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden. Beim Brutto-Listenpreis sollen die Kosten für die Batterien des E-Autos nicht eingerechnet werden. Erstaunlich: Die Neuregelung kann manchmal sogar vorteilhafter sein als die alte Regelung. Daran ändert sichauch nach der jüngsten Neuregelung der Schadenfreiheitsklassen 2012 nichts.
Unter den steuerlichen Neuregelungen des Gesetzgebers für 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen