Firmenwagen mit fahrtenbuch
Es gibt zwei Wege der Besteuerung: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch. Welche Besteuerung (Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode) der privaten Fahrten für Sie am günstigsten ist, müssen Sie oder Ihr Steuerberater individuell ermitteln. Umgekehrt gilt deshalb: Wenn Sie mit dem Firmenwagen wenig privat unterwegs sind, kommt Sie die fahrtenbuch-methode.
Wer per Fahrtenbuch nachweist, dass er den Firmenwagen nur in geringem Umfang privat nutzt, braucht auch nur diesen Anteil zu versteuern. Es ist üblich, dass für jeden Firmenwagen ein Fahrtenbuch geführt wird, damit der Fuhrparkleiter bei einer Vielzahl von Mitarbeitern die Übersicht über die Verwendung und die Kosten der Fahrzeuge hat.
Annahme: Der Firmenwagen hat einen Bruttolisten-Neupreis von 30. Wer im Firmenwagen ein Fahrtenbuch führt, kann Steuern sparen - doch schnell schleichen sich Fehler ein.
Firmenwagen auch privat nutzen, führen Sie in jedem Fall ein Fahrtenbuch. Firmenwagen – Fahrtenbuch oder 1%-Regelung ist unkompliziert – es wird 1 % des Bruttoneulistenpreises des Wagens angesetzt (auch wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt) – und Sie brauchen nichts weiter zu tun. Wer die pauschale 1-Prozent-Methode bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines Autos anwenden will, muss kein Fahrtenbuch führen, so ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. Sachbezug ist grundsätzlich kein Fahrtenbuch nötig, sofern dieses nicht vom Arbeitgeber verlangt wird. Fahrtenbuch nicht geführt worden ist, nach der 1%-Regelung zu bewerten.
Das Hin und Her hat ein Ende: Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen nutzen, müssen sich im Voraus für die Ein-Prozent-Regel oder das Fahrtenbuch entscheiden. Wenn Unternehmer Ihren Firmenwagen privat nutzen, gibt es häufig Ärger. Dann sollten Sie ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch führen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen