Donnerstag, 4. September 2014

Lasierte ruckleuchten eintragen lassen

Lasierte ruckleuchten eintragen lassen

Ich hab bei Ebay Rückleuchten gefunden welche mit Kunststoff von Meisterhand (wie auch immer des zu verstehen ist) schwarz lasiert worden sind. Leider immernoch sehr oft hier bei ebay zu sehen sind lackierte und lasierte (ist eine Art halbdurchsichtiger Lack) Rückleuchten und Scheinwerfer. Durch das Lasieren der Rückleuchten geht Leuchtkraft verloren.

Schein eingetragen.Daher ist das Eintragen von nachträglich lasierten Rückleuchten auch nicht erforderlich! Weil soweit ich weiss, sind schwarze Rückleuchten NICHT erlaubt. Rückleuchten lasiert sind und mir der TÜV das nicht so ohne weiteres einträgt. Somit kann man diese Rückleuchten eintragen lassen und sie wären damit legal ! Bullen angehalten.

Die meinen das meine Rückleuchten nicht erlaubt sein. Das Lackieren oder Lasieren von Rückleuchten ist verboten, da damit das Kfz unvorschriftsmäßig ausgerüstet ist und somit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Gutachten noch eintragen lassen, was beim TÜV nochmal Geld kostet. Seit ich meine schwarzen lasierten Rückleuchten daheim inkl. Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.

Auf jeden Fall, sind die dinger so Dunkel, das lasierte Rückleuchten dagegen hell aussehen. Es haben ja schon ein paar Leute hier im Forum die Rückleuchten Foliert. Konsequenzen sind zu erwarten, wenn man damit von der Polizei angehalten wird?

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